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Heenemann Unternehmensberatung
Dipl.-Kfm. Jens-Peter Heenemann

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KfW Gründercoaching Deutschland :: Existenzgründung :: Unternehmensgründung :: Gründercoach :: Fördermittel

Gründercoaching Deutschland

Beratungsleistungen für Gründer und junge Unternehmen werden durch das "Gründercoaching Deutschland" (GCD) bundesweit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Damit steht ein attraktives Beratungsprogramm zur Verfügung, dass bis 2013 laufen wird und von Bund und Ländern gemeinsam angeboten wird.

Konditionen

Das Gründercoaching Deutschland richtet sich an bereits gegründete Unternehmen bis zum fünften Jahr ihres Bestehens. Unternehmen in den alten Bundesländern erhalten 50 Prozent und Unternehmen in den neuen Bundesländern 75 Prozent des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 EUR. Ebenfalls 75 Prozent erhalten Unternehmen mit Sitz in sogenannten "Phasing out" Regionen (Südwest-Brandenburg, Regierungsbezirke Lüneburg, Leipzig und Halle). Download ESF-Fördergebietskarte

Beratertagessätze und Anzahl der Tagewerke sind frei verhandelbar, der max. Vertragswert (Bemessungsgrundlage) darf jedoch 6.000 EUR nicht überschreiten. Die max. Zuschusshöhe pro Tag beträgt 400 bzw. 600 EUR. Förderfähig sind Coaching- und Beratungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens, die innerhalb eines Jahres nach Zusage abgeschlossen und abgerechnet sind.

Die gewählten Berater müssen in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.

HEENEMANN Unternehmensberatung

Die HEENEMANN Unternehmensberatung ist seit Jahren erfolgreich im Gründercoaching tätig und selbstverständlich auch für das neue Gründercoaching Deutschland von der KfW zugelassen.

Antragstellung

Die Antragstellung für einen Zuschuss aus dem Gründercoaching Deutschland erfolgt über einen Regionalpartner vor Ort (u. a. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftfördereinrichtungen). Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit | ESF-Coaching

Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit löst ab 1. Oktober 2008 eine Programmvariante des Gründercoachings Deutschland das bisherige ESF-Coaching ab.

Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Höchstens 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind. Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.

Für weitere Fragen zum Gründercoaching Deutschland und zu meinen Leistungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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