Home | Aktuelles | Referenzen | Profil | Downloads | Ratgeber | Kontakt | Impressum | Site Map | Mail
Beratungsförderung | Fachkundige Stellungnahme | Gründungszuschuss

Heenemann Unternehmensberatung
Dipl.-Kfm. Jens-Peter Heenemann

Existenzgründung | Krisenmanagement & Controlling | Unternehmensnachfolge | Finanzierung | Marketing

Gründungszuschuss :: Gründerzuschuss :: fachkundige Stellungnahme :: Tragfähigkeitsbescheinigung :: Businessplan

Gründungszuschuss

 Für Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (kein ALG II) haben.

Eckpunkte des Gründungszuschusses

Ziel des Gründungszuschusses ist:

  • die Förderung von Unternehmensgründungen durch Arbeitslose,
  • eine neue kombinierte Förderung, die als konditionierte Pflichtleistung ausgestaltet werden soll und in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen soll und in einer zweiten Förderphase nur noch den Sozialversicherungsschutz beinhaltet.

Im Einzelnen:

  • Gründer sollen künftig zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes für neun Monate erhalten.
  • Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, die es den Gründern ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
  • In einer zweiten Förderphase soll dann nur noch für sechs Monate die Pauschale für Sozialversicherung gezahlt werden. Damit werden wir vor allem den Bedürfnissen des neuen Potenzials an Gründern, die durch die "Ich-AG" erschlossen wurden (vor allem Frauen), gerecht.
  • Insgesamt beträgt die Förderung damit 15 Monate; spätestens dann muss der Gründer auf eigenen Füßen stehen.
  • Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses wird damit vermieden.
  • Grundlage für die Förderung soll weiterhin die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens sein. Zusätzlich müssen die Gründer der BA ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen, um eine Förderung zu erhalten.
  • Um Kosten zu reduzieren und Anreize für eine frühzeitige Gründung zu setzen, soll nur noch gefördert werden, wer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten verfügt.
  • Um Mitnahme zu vermeiden, soll künftig ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld während der Förderung vollständig verbraucht werden. Zudem sollen Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis selbst kündigen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung erhalten. Die Förderdauer wird zudem um die Karenzzeit gekürzt. Diese Karenzzeit entspricht der Sperrzeit für Arbeitnehmer, die kündigen und damit arbeitslos sind.

PDF-Download vom BMAS:
FAQ - häufig gestellte Fragen zum neuen Gründungszuschuss

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über Tragfähigkeit der Existenzgründung - fachkundige Stellungnahme - Tragfähigkeitsbescheinigung

Für die Gewährung des Gründerzuschusses ist eine so genannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle - das sind z.B. Kammern und Verbände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater - über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Lebenslauf einschließlich Befähigungsnachweis, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Eine Vorlage dazu können sie sich hier herunterladen.

Diese fachkundige Stellungnahme fertige ich zügig an und bin gegebenenfalls auch gerne bei der Erstellung der dazu erforderlichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen behilflich.

Rufen Sie mich an: (030) 8 61 87 52

Gründercoaching

Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit löst ab 1. Oktober 2008 eine Programmvariante des Gründercoachings Deutschland das bisherige ESF-Coaching ab.

Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Höchstens 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind. Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.

Für weitere Fragen zum Gründercoaching Deutschland und zu meinen Leistungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bin ich überhaupt ein Unternehmertyp?

Weitere Informationen zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit:
Download der Broschüre Gründerzeiten Nr. 16 vom BMWi Server

Keine Rechts- und Steuerberatung
Lassen Sie sich beraten | Zum Seitenanfang
© 2009 · jph · Jens-Peter Heenemann · Berlin-Dahlem · Telefon (030) 8 61 87 52
Fachliteratur und Software | Webhosting: 1&1 Internet AG