Gründungszuschuss
Für
Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld
(kein ALG II) haben.
Eckpunkte des Gründungszuschusses
Ziel des Gründungszuschusses ist:
- die Förderung von Unternehmensgründungen durch
Arbeitslose,
- eine neue kombinierte Förderung, die als konditionierte
Pflichtleistung ausgestaltet werden soll und in einer ersten
Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung
der Gründer sicherstellen soll und in einer zweiten
Förderphase nur noch den Sozialversicherungsschutz
beinhaltet.
Im Einzelnen:
- Gründer sollen künftig zur Sicherung des
Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung
einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen
Arbeitslosengeldes für neun Monate erhalten.
- Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich
eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, die es den Gründern
ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen
Sozialversicherungen abzusichern.
- In einer zweiten Förderphase soll dann nur noch für
sechs Monate die Pauschale für Sozialversicherung gezahlt
werden. Damit werden wir vor allem den Bedürfnissen des
neuen Potenzials an Gründern, die durch die "Ich-AG"
erschlossen wurden (vor allem Frauen), gerecht.
- Insgesamt beträgt die Förderung damit 15 Monate;
spätestens dann muss der Gründer auf eigenen Füßen stehen.
- Gefördert wird nur, wer auch tatsächlich arbeitslos ist.
Ein direkter Übergang aus einem bestehenden
Beschäftigungsverhältnis in die selbständige
Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses wird damit
vermieden.
- Grundlage für die Förderung soll weiterhin die
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die
Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens sein. Zusätzlich
müssen die Gründer der BA ihre persönliche und fachliche
Eignung darlegen, um eine Förderung zu erhalten.
- Um Kosten zu reduzieren und Anreize für eine frühzeitige
Gründung zu setzen, soll nur noch gefördert werden, wer noch
über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens
3 Monaten verfügt.
- Um Mitnahme zu vermeiden, soll künftig ein noch
bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld während der
Förderung vollständig verbraucht werden. Zudem sollen
Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes
Arbeitsverhältnis selbst kündigen, für eine Karenzzeit von
drei Monaten keine Förderung erhalten. Die Förderdauer wird
zudem um die Karenzzeit gekürzt. Diese Karenzzeit entspricht
der Sperrzeit für Arbeitnehmer, die kündigen und damit
arbeitslos sind.
PDF-Download vom BMAS:
FAQ - häufig gestellte Fragen zum neuen Gründungszuschuss
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über
Tragfähigkeit der Existenzgründung - fachkundige Stellungnahme -
Tragfähigkeitsbescheinigung
Für die Gewährung des Gründerzuschusses ist eine so genannte
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle - das sind z.B. Kammern
und Verbände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
Unternehmensberater - über die Tragfähigkeit der
Existenzgründung vorzulegen. Dazu werden folgende Unterlagen
benötigt: Lebenslauf einschließlich Befähigungsnachweis,
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und
Rentabilitätsvorschau.
Eine Vorlage dazu können sie sich
hier herunterladen.
Diese fachkundige Stellungnahme fertige ich
zügig an und bin gegebenenfalls auch gerne bei der Erstellung
der dazu erforderlichen betriebswirtschaftlichen
Unterlagen behilflich.
Rufen Sie mich an: (030) 8 61 87 52
Gründercoaching
Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit löst ab 1. Oktober 2008 eine
Programmvariante des Gründercoachings Deutschland das bisherige
ESF-Coaching ab.
Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss
wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres
nach der Gründung in Anspruch genommen wird.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Höchstens 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss
gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen
nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als
KfW-Regionalpartner benannt worden sind. Bei der Antragstellung bin
ich gerne behilflich.
Für weitere Fragen zum Gründercoaching Deutschland und zu meinen
Leistungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bin ich überhaupt ein Unternehmertyp?
Weitere Informationen zur Existenzgründung aus der
Arbeitslosigkeit:
Download der Broschüre Gründerzeiten Nr. 16 vom BMWi Server
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