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Beratungsförderung | Fachkundige Stellungnahme | Gründungszuschuss

Heenemann Unternehmensberatung
Dipl.-Kfm. Jens-Peter Heenemann

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Gründungszuschuss :: Gründerzuschuss :: fachkundige Stellungnahme :: Tragfähigkeitsbescheinigung :: Businessplan

Gründungszuschuss - SGB III § 57 und § 58

 Für Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (kein ALG II) haben.

Eckpunkte des Gründungszuschusses

  • Gründer können zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes für sechs Monate erhalten.
  • Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, die es den Gründern ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
  • In einer zweiten Förderphase kann dann für neun weitere Monate die Pauschale in Höhe von 300 EUR gezahlt werden.
  • Insgesamt beträgt die Förderung damit 15 Monate; spätestens dann muss der Gründer auf eigenen Füßen stehen.
  • Grundlage für die Förderung soll die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens sein. Zusätzlich müssen die Gründer der BA ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen, um eine Förderung zu erhalten.
  • Um Kosten zu reduzieren und Anreize für eine frühzeitige Gründung zu setzen, soll nur noch gefördert werden, wer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügt.

Externer Link: Informationen des BMAS zur Gründungsförderung

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über Tragfähigkeit der Existenzgründung
fachkundige Stellungnahme - Tragfähigkeitsbescheinigung

Für die Gewährung des Gründerzuschusses ist eine so genannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle - das sind z.B. Kammern und Verbände, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater - über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: Lebenslauf einschließlich Befähigungsnachweis, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Diese fachkundige Stellungnahme fertige ich zügig an und bin gegebenenfalls auch gerne bei der Erstellung der dazu erforderlichen betriebswirtschaftlichen Unterlagen behilflich.

Eine Vorlage dazu können Sie sich hier herunterladen.

Rufen Sie mich an: (030) 8 61 87 52

KfW Gründercoaching Deutschland

Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit löste eine Programmvariante des KfW Gründercoachings Deutschland das ehemalige ESF-Coaching ab.

Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Höchstens 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Für weitere Fragen zum Gründercoaching Deutschland und zu meinen Leistungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bin ich überhaupt ein Unternehmertyp?

Weitere Informationen zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit:
Download der Broschüre Gründerzeiten Nr. 16 vom BMWi Server

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