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Heenemann Unternehmensberatung
Dipl.-Kfm. Jens-Peter Heenemann

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Unternehmensfinanzierung :: Fördermittel :: KfW Sonderprogramm zur Sicherung der Kreditversorgung :: Mittelstand

KfW-Sonderprogramm 2009 zur Unternehmensfinanzierung

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung werden mit Finanzierungsprogrammen der KfW Bankengruppe voraussichtlich ca. 20 Milliarden Euro Kreditvolumen bereitgestellt. Hiermit soll die Finanzierung von Investitionsvorhaben insbesondere von mittelständischen Unternehmen und Kommunen vor dem Hintergrund der sich ändernden Marktbedingungen gesichert werden.

Derzeit laufen Gespräche über die Ausgestaltung mit den zuständigen Bundesressorts und es wird die EU-Kommission informiert. Ziel ist eine zügige Umsetzung der Maßnahmen. Eine endgültige Festlegung von Eckwerten und Programmdetails erfolgt, sobald die erforderlichen Vereinbarungen zwischen KfW und Bund getroffen sind.

Unternehmensfinanzierung – „KfW-Sonderprogramm 2009“

Im Rahmen des o. g. Maßnahmenpakets wird die KfW im Auftrag des Bundes in 2009 voraussichtlich bis zu 15 Milliarden Euro für die Unternehmensfinanzierung bereitstellen. Hierzu wird ein eigenständiges, auf das Jahr 2009 befristetes „KfW-Sonderprogramm 2009“ konzipiert. Programmdetails werden derzeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und Vertretern aus der Kreditwirtschaft erörtert.

Über folgende geplante Eckwerte informiert die KfW schon jetzt:

Das Sonderprogramm wird sich in Struktur und Ausgestaltung weitgehend an dem bestehenden Programm „KfW-Unternehmerkredit“ orientieren. Im Sonderprogramm sollen Unternehmen, die über mindestens einen aussagekräftigen Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr verfügen und deren Jahresgruppenumsatz in der Regel 500 Millionen Euro nicht überschreitet, antragsberechtigt sein. Der maximale Kreditbetrag soll 50 Millionen Euro pro Vorhaben betragen. Es ist geplant, dass neben Investitionen und Betriebsmitteln auch ein auftretender Liquiditätsbedarf (z. B. durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen) im Sonderprogramm finanziert werden kann. Die Darlehen werden zu Marktkonditionen (mindestens EU-Referenzzins) vergeben.

Es soll die Option einer anteiligen Haftungsfreistellung der durchleitenden Banken in Höhe von 90 % oder 50 % bei der Finanzierung von Investitionen bestehen. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und Liquiditätsbedarf ist ausschließlich eine 50 %-ige Haftungsfreistellung geplant.

Voraussichtlich Ende November / Anfang Dezember informiert die KfW über die konkreten Details und stellt das entsprechende Merkblatt zur Verfügung stellen. Anträge können im KfW-Sonderprogramm 2009 voraussichtlich ab dem 01.12.2008 über das durchleitende Kreditinstitut bei der KfW gestellt werden.

Informationen der KfW zum Sonderprogramm 2009

 

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