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Heenemann Unternehmensberatung
Dipl.-Kfm. Jens-Peter Heenemann

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Fachkundige Stellungnahme :: Fachkundige Stelle :: Gründerzuschuss :: Berlin :: Existenzgründercoaching :: Coaching

Fachkundige Stellungnahme zu Tragfähigkeit der Existenzgründung

Für die Gewährung des Gründungszuschusses bzw. Einstiegsgeldes ist die Stellungnahme einer "fachkundigen Stelle", das sind u. a. Kammern, Verbände, Steuerberater oder Unternehmensberater, über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorzulegen.

Eine fachkundige Stellungnahme fertige ich preisgünstig und - wenn alle Unterlagen und Informationen vorliegen - in der Regel innerhalb weniger Tage an.

Das Vorgespräch ist kostenlos. Rufen Sie mich an (030) 8 61 87 52 oder benutzen Sie meine Kontaktseite. Sie können mir auch gerne einen Entwurf Ihres Konzeptes zu einer ersten Einschätzung Ihres Vorhabens per Mail zusenden.

Für die fachkundige Stellungnahme benötige ich folgende Unterlagen:

  • Formblatt der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
    "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung"
  • Lebenslauf einschließlich Befähigungsnachweis
  • Vorhabensbeschreibung  bzw. Unternehmenskonzept
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Wenn Sie noch kein eigenes Konzept erstellt haben, können Sie sich hier eine Vorlage herunterladen.

Auf Wunsch bin ich selbstverständlich auch bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen behilflich. Dazu mache ich Ihnen je nach Aufwand gerne ein individuelles Angebot.

KfW Gründercoaching Deutschland

Bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit löst ab 1. Oktober 2008 eine Programmvariante des KfW Gründercoachings Deutschland das bisherige ESF-Coaching ab.

Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Höchstens 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind. Bei der Antragstellung bin ich gerne behilflich.

Für weitere Fragen zum Gründercoaching Deutschland und zu meinen Leistungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit:
Download der Broschüre Gründerzeiten Nr. 16 vom BMWi Server

Bin ich überhaupt ein Unternehmertyp?

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